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  Schulanfangsphase
 
Schulleitungen fordern von der Senatsverwaltung den weiteren Einsatz der Vorklassenleiterinnen in der flexiblen Schulanfangsphase

15. Februar 2005


PädagogInnen in der flexiblen Schulanfangsphase

Sehr geehrter Herr Böger,

laut Schulgesetz und der zum 1.2.2005 gültigen Grundschulverordung wird erstmalig zum Schuljahr 2005/06 die flexible Schulanfangsphase eingerichtet unter gleichzeitigem Fortfall der Vorklassen. Damit wurde die Schulpflicht zeitlich vorgezogen.

Die Einschulung der 5 1/2 Jährigen in die Schulanfangsphase erhöht die bereits jetzt vorhandene Heterogenität in den ersten Klassen. Verstärkt wird sie noch dadurch, dass alle Kinder, also auch solche mit Lernentwicklungsverzögerungen, Entwicklungsrückständen in der emotional-sozialen Entwicklung, mit Sprachentwicklungsverzögerungen und auch mit besonderen Begabungen ohne Einschränkungen oder besondere Unterstützungen aufgenommen werden sollen. Unter diesen Kindern sind auch solche, die keine vorschulische Einrichtung besucht haben.

Das bedeutet, dass in der Schulanfangsphase höchste Anforderungen von den dort arbeitenden PädagogInnen abverlangt werden. Dazu gehören:

  • Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung
  • Qualifizierter, differenzierender und individualisierender Unterricht
  • Sprachförderung
  • Förderung basaler Fähigkeiten
  • Schaffung einer strukturierten herausfordernden Lernumgebung
  • Hohe Diagnosekompetenzen
  • Fähigkeiten in der Lernbeobachtung, -bewertung und -beratung
  • Zusammenarbeit mit und Einbeziehung der Eltern
  • Teamfähigkeit

Dieses Konzept mit seinen hohen Ansprüchen setzt - soll es der besseren und erfolgreicheren Förderung aller Kinder dienen - den Einsatz zweier Pädagogen, einer Lehrerin und einer pädagogischen MitarbeiterIn, voraus.

Die pädagogische MitarbeiterIn kann eine ErzieherIn sein, die sich durch eine Zusatzausbildung sowie Fort- und Weiterbildungen für diesen Einsatz qualifiziert hat. Wir fordern Sie auf dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes Berufsbild und eine Arbeitsplatzbeschreibung entworfen und eine arbeitsrechtliche und steIlenplanmäßige Absicherung auf den Weg gebracht wird.

Die Vorklassenleiterinnen verfügen über die Qualifikationen und Erfahrungen im Bereich der Vorklassen, Eingangsstufenklassen und im JüL-Schulversuch. Diese werden jetzt zum Aufbau der Schulanfangsphase und dann zur Weiterentwicklung gebraucht. Dort müssen sie ihren Einsatz finden, soll dieser lobenswerte Neubeginn gelingen. Deshalb sollten sie hier auch ausnahmslos eingesetzt werden. Für die darüber hinaus benötigten pädagogischen MitarbeiterInnen sollten ErzieherInnen heran gezogen werden, denen perspektivisch eine Zusatzausbildung abzuverlangen ist für die angestrebte besondere Tätigkeit.

Sehr geehrter Herr Senator, wir bitten Sie, Ihre Aussagen im Vorspann des Schulgesetzes ernst zu nehmen, die Zusagen Ihres Staatssekretärs Herrn Härtel vom Dezember (GEW-Veranstaltung) einzuhalten und den Einsatz der VorklassenleiterInnen auch entgegen den Ankündigungen von Herrn Pieper (GPR im Januar) und unseres Dienststellenleiters Herrn Schmidt (Dienstberatung 18.Jan.05) gewährleisten. Die VorklassenleiterInnen werden als pädagogische MitarbeiterInnen in der Schulanfangsphase gebraucht, wenn diese erfolgreich werden soll!

Die Schulleitungen der Spreewald-Grundschule, der Finow-Grundschule, der Schwielowsee-Grundschule, der Uckermark-Grundschule, der Teltow-Grundschule, der Scharmützelsee-Grundschule, der Neumark- Grundschule, der Löcknitz-Grundschule, der Fläming-Grundschule, der Stechlinsee-Grundschule, der Grundschule am Barbarossaplatz, der Werbelinsee-Grundschule und der Nahariya-Grundschule aus Tempelhof-Schöneberg

 
 
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